WEG - kurz erklärt

Die Abkürzung WEG steht für Wohnungseigentumsgesetz. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den Erwerb von Wohnungseigentum und immer häufiger auch für Reihenhaussiedlungen.

Die Käufer eines Traumhauses bilden zusammen mit ihren Nachbarn innerhalb einer Siedlung eine sogenannte Eigentümergemeinschaft, die WEG.

VIER wichtige Begriffe zum Thema WEG
  • Eigentümergemeinschaft: die Summe aller Eigentümer innerhalb einer Siedlung bilden die WEG
  • Gemeinschaftseigentum (kurz GE): gehört allen Eigentümern gemeinsam (z.B. Gehwege, Müll- oder Spielplätze und die Heiztechnikzentrale - kurz HTZ)
  • Sondereigentum: gehört ausschließlich dem jeweiligen Käufer (z. B. das Traumhaus, die Garage)
  • Sondernutzungsrechte: sind ausschließlich dem jeweiligen Käufer zugeordnet (z. B. Garten oder Stellplatz)

Gemeinschaftliches Eigentum

Grundsätzlich haben alle Käufer Eigentum am Gesamtgrundstück der Siedlung. In der Teilungserklärung (kurz TE) werden u. a. die Punkte Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum und Sondernutzungsrechte detailliert anhand von Teilungserklärungen definiert und erfasst. Diese werden auch im Grundbuch gewahrt.

Wichtig zu wissen: wie ein „echtes Grundstück“ auch, bekommt jedes Haus bzw. jeder Grundstücksanteil ein eigenes Grundbuchblatt, wo der Käufer als Eigentümer eingetragen wird.

Außerdem werden von Beginn an Rechte und Pflichten für die Beziehung der Eigentümer untereinander festgelegt. Das kann z. B. die Verteilung von Kosten bzw. Umlageschlüssel, Stimmrechte oder Vereinbarungen zum täglichen Leben in der Siedlung umfassen, vergleichbar einer umfangreichen Hausordnung. Die Teilungserklärung ist damit bildlich betrachtet die „heilige Schrift“ der Gemeinschaft und kann nur mit Zustimmung der Eigentümer geändert werden.

Für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums wird eine Hausverwaltung (kurz HV) bestellt. Die HV wird erstmalig von der Traumhaus Projektentwicklungsgesellschaft für die ersten drei Jahre bestimmt. Sie ist zuständig für die der Erstellung, Abstimmung und Überprüfung der Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen und den Austausch über das Zusammenleben (z.B. Abstimmungen über Instandhaltung der Siedlung). Die Hausverwaltung lädt hierzu einmal jährlich zur Eigentümerversammlung, bei der auch ein Beirat gewählt werden kann, welcher die Tätigkeiten der Hausverwaltung überprüft.

Der optionale Verwaltungsbeirat besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei Mitgliedern, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Vorteile für Eigentümer

  • Vergleichsweise niedrige Nebenkosten: Durch Sammeleffekte bzw. Sammelverträge (z. B. Versicherungen, Sommer-/Winterdienst), der Energieversorgung durch die sparsame und gemeinschaftliche Heiztechnikzentrale.
  • Gepflegtes Gesamtbild: Die Hausverwaltung kümmert sich für alle Eigentümer um die Pflege und Instandhaltung sowie die Verkehrssicherung innerhalb der Siedlung und der gemeinschaftlichen Anlagen (Müllplätze, Grünflächen und Privatwege) und vergibt die Arbeiten entsprechend an Dritte.
  • Hohe Identifikation: Durch das übergeordnete Regelwerk der TE entsteht schnell eine hohe Identifikation mit dem neuen Zuhause, aber auch mit der gesamten Siedlung. Dadurch wird der Grundstein für eine langfristige Sicherung eines gepflegten Erscheinungsbildes gelegt.